Zu beachtende Gesetze und Vorschriften
Für alle Mitglieder gelten folgende Regelwerke und gesetzlichen Grundlagen:
Vereinsspezifische Regelungen
Satzung des Vereins
Grundlage des Vereinslebens und der Organisation.
Mitgliederbeschlüsse
Beim Vorstand einsehbar. Ergänzend zur Satzung gelten die aktuellen Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Stromordnung des Vereins
Regelt die Nutzung und Verwaltung der Stromanlagen.
Geregelt sind insbesondere:
- Abnahmepflicht von Stromanlagen
- Eigentumsverhältnisse
- Anschlussgebühren
- Abrechnungsmodalitäten
- Umlagen
- Abklemmen bei Nichteinhaltung der Regelungen
Kleingartenordnung
Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e.V.
(Download über die Website des Stadtverbandes)
Auszug aus den geregelten Bereichen:
- Verhaltensregeln in der Kleingartenanlage
- Zäune und Einfriedungen
- Gestaltung der Kleingärten
- Bauliche Anlagen
- Nutzungs- und Anpflanzungsvorschriften
- Nicht zugelassene Bäume, Sträucher und Koniferen
- Empfohlene Gehölze und Obstgewächse
Gesetzliche Grundlagen
Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
Geregelt sind unter anderem:
- Begriffsbestimmung „Kleingarten“ (kleingärtnerische Nutzung)
- Gemeinnützigkeit
- Pacht (Vertrag, Dauer, Kündigung)
Urteil des Bundesgerichtshofes (III ZR 281/03 vom 17. Juni 2004)
Geregelt ist:
- Für die Anwendung des BKleingG ist eindeutig die Gewinnung von Gartenerzeugnissen erforderlich.
- In der Regel ist mindestens ein Drittel der Fläche zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf zu nutzen.