Mitglied werden – das muss ich wissen
Auf dieser Seite listen wir kurz und knapp alle wichtigen Informationen auf, die für die Aufnahme als Mitglied in einem Kleingartenverein im Allgemeinen und im Kleingartenverein Abendsonne e.V. im Besonderen wichtig sind.
Was muss man als Mitglied eines Kleingartenvereins eigentlich alles beachten?
Wie kann ich Mitglied werden?
Was kostet mich ein Garten?
Bewerbung für einen Garten
Was muss man als Mitglied eines Kleingartenvereins eigentlich alles beachten?
Oftmals ist Interessenten nicht ganz klar, welche Regelungen in einem Kleingarten nun genau zu beachten sind. Doch hinter den oftmals als spießig wahrgenommenen (Halb-)Wahrheiten stecken bei näherem Hinsehen oftmals durchaus sinnvolle Gründe. Wir möchten daher gerne an dieser Stelle eine kurze Übersicht über die wichtigsten zu beachtenden Punkte geben, mit deren Einhaltung man schon einen gewichtigen Teil zu einem angenehmen Vereinsleben beigetragen hat:
- Auf mindestens einem Drittel der Gartenfläche muss eine kleingärtnerische Nutzung betrieben werden (Anbau von Obst und Gemüse)
- Die Bewirtschaftung und Nutzung soll naturnah und umweltfreundlich sein. Ein naturbelassener Kleingarten entspricht nicht der kleingärtnerischen Nutzung im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
- Die Wege vor dem Garten bis zur Mitte müssen sauber gehalten werden
- Es darf keinen Überwuchs auf benachbarte Kleingärten geben
- Die Höhe von Hecken innerhalb des Gartens darf maximal 1,80m und an der Gartengrenze maximal 1,20m betragen
- Es sind keine Laub- und Nadelbäume (u.a. auch Gingko, Essigbaum, Weide, Haselnuss, Walnuss) und keine Hecken aus Koniferen gestattet
- Ortsfeste Badebecken (gemauert, betoniert) sind nicht zulässig, nicht ortsfeste Badebecken sind es nur mit schriftlicher Zustimmung der Nachbargärten und unter Einhaltung von mindestens 2m Abstand zu den Gartengrenzen
- lärmerzeugende Arbeiten sind nur werktags (Montag bis Samstag) in der Zeit von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr gestattet, die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr ist einzuhalten
- alle Bautätigkeiten mit dem Zweck der Neuerrichtung oder Erweiterung müssen dem Vorstand zur Genehmigung angezeigt werden
- es sollte an den beiden Mitgliederversammlungen des Jahres teilgenommen werden
Wie kann ich Mitglied werden?
Wenn Ihnen ein Garten aus unserem Verein angeboten wird, besprechen wir zunächst gemeinsam die möglichen Kaufpreise sowie eventuelle Auflagen für den Garten. Dazu können beispielsweise das Entfernen von Bäumen oder Hecken oder die Modernisierung der Elektroanlage gehören.
Im nächsten Schritt werden der Pachtvertrag und der Mitgliedsantrag vorbereitet. Gerne können Sie beide Unterlagen bereits im Vorfeld so weit wie möglich ausgefüllt mitbringen. Sofern im Garten ein Stromanschluss vorhanden ist, wird zusätzlich eine Vereinbarung zur Stromentnahme abgeschlossen. Damit bestätigen Sie gleichzeitig, dass Sie die Stromordnung des Vereins zur Kenntnis genommen haben.
Anschließend stimmen wir die Bezahlung der einmaligen Gebühren ab (siehe nächstes Kapitel). Sobald diese erledigt sind, steht Ihrem Start als neues Mitglied nichts mehr im Wege.
Wichtig: Bitte nehmen Sie immer Kontakt mit uns auf, wenn Ihnen ein Garten von privat aus unserem Verein angeboten wird. Eine Veräußerung ist nur mit Beteiligung des Vorstandes möglich.
Am Ende dieser Seite finden Sie ein Bewerbungsformular – tragen Sie sich dort einfach ein.
Was kostet mich ein Garten?
Wir möchten an dieser Stelle möglichen Interessenten einen Überblick darüber zu geben, mit welchen Kosten im Rahmen des Eintritts in den KGV Abendsonne e.V. (einmalig) als auch später im laufenden Jahr zu rechnen ist.
Einmalige Kosten beim Eintritt als Mitglied
| Aufnahmegebühr für neue Mitglieder (je Mitglied) | 10,50 EUR |
| Gebühr für Abschluss des Pachtvertrages | 18,00 EUR |
| Aufnahmegebühr Strom | 70,00 EUR |
| Evtl. Übernahme von Teilbeträgen des Vorpächters für Pacht und Strom | |
| Evtl. Kosten für die Prüfung der Elektroinstallation durch eine Fachfirma | |
| Gesamt einmalig (ohne Eventualpositionen) | 98,50 EUR |
Jährliche Kosten inklusive Pacht für einen Garten von 200 m²
| Über die Pachtrechnung im November jeden Jahres | |
| Mitgliedsbeitrag pro Jahr | 35,00 EUR |
| Pacht pro Jahr (bei 200 m² Pachtfläche) | 112,00 EUR |
| Versicherung (Laubenversicherung optional) pro Jahr | 42,00 EUR |
| Über die Energierechnung im Oktober jedenJahres | |
| Umlage für Instandhaltung und Modernisierung der Elektroanlage pro Jahr | 20,00 EUR |
| Strom nach Verbrauch: 0,36 EUR/kWh (Wert aus Abrechnung 2015) beispielhaft für den zu erwartenden Verbrauch bei Nutzung einer Elektropumpe, eines elektrischen Rasenmähers und Kleingeräten wie Wasserkocher von ca. 125 kWh pro Jahr | 45,00 EUR |
| Verwaltungsgebühr | 1,10 EUR |
| Gesamt laufend pro Jahr (Beispiel) | 255,10 EUR |
Bei einer Übernahme des Gartens im laufenden Gartenjahr wird noch eine anteilige Pachtrechnung bis zum Ende des Geschäftsjahres am 30.11. erstellt.